Der Schulrat Arth hat beschlossen, dass persönliche digitale Geräte mit Kommunikations-, Aufnahme- oder Internetfunktionen (z. B. Smartwatches, Handys) im Kindergarten und in der Primarstufe der Gemeindeschulen Arth-Goldau nicht erlaubt sind.

Diese Geräte lenken vom Unterricht und vom Spiel ab, können Datenschutz und Persönlichkeitsrechte verletzen, soziale Ungleichheiten fördern und die Entwicklung von Selbständigkeit und Eigenverantwortung erschweren.

Kinder, die dennoch mit einem solchen Gerät in die Schule kommen, müssen es ausgeschaltet in einer von der Lehrperson bereitgestellten Box deponieren. Diese Box befindet sich im Klassenzimmer und steht während der Unterrichtszeit unter Aufsicht der Lehrperson. Die Kinder sind selbst verantwortlich, die Geräte nach Schulschluss wieder mitzunehmen. Die Schule übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung solcher Geräte, es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit der Schule oder ihrer Mitarbeitenden verursacht.

Für die Erreichbarkeit in Notfällen stehen die Lehrpersonen telefonisch oder via Pupil zur Verfügung. Kinder benötigen deshalb während der Schulzeit keine privaten Geräte.

Die vollständige Regelung können Sie im PDF einsehen.